Der Gebäudekomplex der UMG ist aus technischen, betriebsorganisatorischen und ökonomischen Gründen in weiten Teilen nicht mehr sanierungsfähig, was umfassende Neubaumaßnahmen erfordert.
Die Landesregierung Niedersachsens hat 2017 ein „Sondervermögen zur Nachholung von Investitionen bei den Hochschulen in staatlicher Verantwortung“ (HSchulInvSVNachG) eingerichtet. Damit wurde die materielle Grundlage für die bauliche Erneuerung der Krankenversorgung an der UMG geschaffen.
Auf Grundlage diverser positiv beschiedener Planungen basiert das 1-MRD-Konzept, dass die Neubauten der folgenden zwei Baustufen, die durch die BauG UMG realisiert werden sollen, beinhaltet: