Der Gebäudekomplex der UMG ist aus technischen, betriebsorganisatorischen und ökonomischen Gründen in weiten Teilen nicht mehr sanierungsfähig, was umfassende Neubaumaßnahmen erfordert.
Die Landesregierung Niedersachsens hat 2017 ein „Sondervermögen zur Nachholung von Investitionen bei den Hochschulen in staatlicher Verantwortung“ (HSchulInvSVNachG) eingerichtet. Damit wurde die materielle Grundlage für die bauliche Erneuerung der Krankenversorgung an der UMG geschaffen.
Dieses wurde zuletzt Ende 2025 angepasst. Seither stehen zusätzlich Mittel für Neubaumaßnahmen zur Verfügung. Aus dem Sondervermögen werden derzeit folgende Projekte vorbereitet bzw. bereits umgesetzt: die Baustufen 1 (NIKO) und 2 (ELKI), das Diagnostik- und Forschungszentrum (DuF-Zentrum, im Folgenden BS 4), ein Lehrgebäude sowie zwei Parkhäuser.