Unser Auftrag

Der Gebäudekomplex der UMG ist aus technischen, organisatorischen und ökonomischen Gründen in weiten Teilen nicht mehr sanierungsfähig, was umfassende Neubaumaßnahmen erfordert.

Die Landesregierung Niedersachsens hat 2017 ein „Sondervermögen zur Nachholung von Investitionen bei den Hochschulen in staatlicher Verantwortung“ (HSchulInvSVNachG) eingerichtet. Damit wurde die materielle Grundlage für die bauliche Erneuerung der Krankenversorgung an der Universitätsmedizin Göttingen geschaffen.

Auf Grundlage diverser positiv beschiedener Planungen ist das sogenannte 1-MRD-Konzept entwickelt worden. Dieses beinhaltet die Neubauten der folgenden drei Baustufen, die durch die BauG UMG realisiert werden sollen: