Der bauliche Bestand der Krankenversorgung ist seit seiner Inbetriebnahme in den 1970er-Jahren unverändert. In den vergangenen Jahren wurden verschiedene Sanierungskonzepte geprüft, die jedoch aufgrund unterschiedlicher Aspekte als unwirtschaftlich verworfen wurden.
Aufgrund sich verändernder Bedarfe der letzten Jahrzehnte und der daraus resultierenden neuen Anforderungen, wurde von der UMG ein Gutachten beauftragt, was sich mit der Entwicklung der Krankenversorgung in den nächsten Jahrzehnten beschäftigt. Diese Daten wurden aufgearbeitet und in die sogenannte Masterplanung übernommen.
Auf dieser Basis entstand die bauliche Entwicklungsplanung, die sich im sogenannten 1-MRD-Konzept mit der Realisierung der Neubauvorhaben über mehrere Baustufen beschäftigt. Eine Variantenbetrachtung zur Entkopplung zeitlicher Abhängigkeiten für die Errichtung der Baustufen ergab eine Fortschreibung der baulichen Entwicklungsplanung im Jahr 2023. Somit werden die nachfolgenden Baustufen im Rahmen des 1-MRD-Konzepts realisiert:
Mit diesen beiden Baustufen können wesentliche Teile der Krankenversorgung erneuert werden.
Die folgende Grafik stellt das 1-MRD-Konzept in Zahlen dar: