Mit der Vereinbarung über die zentrale Steuerung wird ein neues, einheitliches und konzentriertes Bauplanungs- und Durchführungsverfahren umgesetzt – mit der Zielsetzung eines zügigen, effizienten und nachvollziehbaren Entscheidungsmanagements. Dabei werden die Zuständigkeiten und Kompetenzen zur Vermeidung von Doppelstrukturen klar voneinander abgegrenzt. Die Wahrnehmung von Steuerungs-, Prüfungs-, Kommunikations- und Kontrolltätigkeiten für das Land Niedersachsen übernimmt als Minderheitsgesellschafter die DBHN. Die UMG als Mehrheitsgesellschafter übernimmt die Rolle des Nutzers und Betreibers.
Die folgende Abbildung stellt die Aufbauorganisation bzw. die Struktur aus der zentralen Steuerung mit den Gesellschafteranteilen dar: